Unsere Reisen

Fahrtwind Sportreisen: Reisebedingungen

1. Abschluss eines Reisevertrages

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Unsere Reisebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Sobald die Reisebestätigung dem Anmelder zugegangen ist, wird für uns der Reisevertrag verbindlich (auch wenn noch keine Anzahlung erfolgte). Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

2. Bezahlung

2.1 Mit Zugang der Reisebestätigung werden Beträge unter EUR 200.– sofort fällig, bei höheren Beträgen eine 10%ige Anzahlung des Reisepreises. Der restliche Betrag wird spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig (bei Flugreisen 6 Wochen vorher). Die kompletten Reiseunterlagen werden nach Eingang der Buchung ausgehändigt, spätestens jedoch 14 Tage vor Reisebeginn. Ohne Zahlung des vollen Betrages bis 14 Tage vor Reisebeginn besteht für den Reisenden kein Anspruch mehr auf Erbringung der Reiseleistung, verpflichtet jedoch zur Zahlung der Stornogebühren. Teilnehmer aus dem Ausland haben die Bezahlung spesenfrei zu veranlassen. Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Teil nehmers.

2.2 Reisegutscheine beziehen sich immer auf Angebote aus dem FAHRTWIND®- Katalog 2008 bzw. auf Angebote der Homepage www.mtb-fahrtwind.de. Reisegutscheine sind daher zeitlich begrenzt und nur im Wert übertragbar.

3. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unserem Programm sowie aus den Infobroschüren.

4. Preisänderungen

Die Änderung des vereinbarten Reisepreises bis hin zu einer 5%igen Erhöhung ist zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen, wegen unvorhersehbarer Gründe der beworbene Reisepreis nicht mehr haltbar ist. Unvorhersehbare und nachgewiesene Gründe sind z. B. Wechselkursschwankungen, Versicherungszuschläge, Ölpreisänderungen, behördliche Anordnungen oder Gesetzes änderungen. Falls Preisänderungen 5% übersteigen, kann der Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

5. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamt charakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Solche Änderungen wie z.B. andere Fahrtrouten, andere Verpflegungen, Zwischen über nachtungen, oder ein anderer Reiseablauf können sich aus witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ergeben. Sollten hierdurch Kosten entstehen, deren Herkunft der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers. Sollten Änderung des Transportmittels notwendig sein um einen reibungslosen Reiseverlauf zu gewährleisten, behalten wir uns diese vor, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

6. Rücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam, wenn die Abmeldung schriftlich (am besten per Einschreiben) bei uns eingegangen ist. Aufgrund unserer Aufwendungen entstehen folgende Stornokosten:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10% – bei Flugreisen: bis 90 Tage vor Reisebeginn: 12,5%
  • ab 29 Tage vor Reisebeginn: 30% – bei Flugreisen: ab 89 – 60 Tage vor Reisebeginn: 25%
  • ab 14 Tage vor Reisebeginn: 60% – bei Flugreisen: ab 59 – 30 Tage vor Reisebeginn: 50%
  • ab 7 Tage vor Reisebeginn: 90% – bei Flugreisen: ab 29 – 0 Tage vor Reisebeginn: 100%
  • bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises.

Wichtig: Bei Storno nach erfolgter Umbuchung auf einen späteren Termin wir der ursprünglich gebuchte Termin als Reisebeginn zugrunde gelegt. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

7. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, bis 2 Wochen vor Tourbeginn von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen (oder wie laut Tourbeschreibung) nicht erreicht wird. Eventuelle Um buchungen werden kostenlos vorgenommen. Der einbezahlte Reisepreis wird dem Kunden umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche können daraus nicht entstehen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Wird eine einzelne Reiseleistung von Ihnen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen gewichtigen Gründen (z.B. Verletzung) nicht in Anspruch genommen, werden wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht jedoch nicht.

9. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer

Umbuchungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Bei bestätigter Umbuchung berechnen wir die tatsächlich anfallenden Bearbeitungskosten, mindestens jedoch EUR 25.–. Bei kurzfristiger Umbuchung, innerhalb von 12 Tagen vor Reisebeginn, ist die Umbuchungsgebühr mindestens EUR 60.–. Die Verlängerung, bzw. jede Art von Änderung eines Gutscheins entspricht einer Umbuchung und wird mit oben genannter Mindestgebühr berechnet. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Ersatzperson muss bereit sein, das Reisearrangement unter den mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen zu übernehmen. Die Ersatzperson und der Kunde haften solidarisch für die Zahlung des Arrangements sowie für gegebenenfalls durch die Abtretung entstehenden Mehrkosten.

10. Voraussetzungen zur Teilnahme

Jeder der gesund ist, den speziellen Anforderungen der einzelnen Veranstaltungen genügt und über eine entsprechende Ausrüstung verfügt, kann an den sportlichen Reisen teilnehmen. Die Anforderungen sind unter der Rubrik Voraussetzungen (Levels) im Programm ersichtlich. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen oder sich und andere Teilnehmer gefährden, ist der Tourguide jederzeit berechtigt denjenigen von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht. Während allen Touren besteht Helmpflicht. Die Aufzeichnung der Reisedaten mit GPS-Geräten ist nur für private Zwecke gestattet. Eine Veröffentlichung, in welcher Art auch immer, ist verboten.

11. Kündigung des Reiseveranstalters bei höherer Gewalt

Wird bei höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar war, die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstaltungsteilnehmer als auch der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen. Das selbe gilt, wenn Reisen wegen äußerer Umstände wie z.B. extreme Wetter - verhältnisse, Verletzung eines Teilnehmers usw., nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Eventuell entstehende Mehrkosten für Rückbeförderung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Soweit wir unsererseits die Verträge mit den Leistungsträgern stornieren können, erstatten wir in diesem Fall den Reisepreis abzüglich Bearbeitungsgebühr zurück.

12. Haftung

Wir haften als Reiseveranstalter für die gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung der Reise unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landes - üblichkeiten. Ebenso haften wir für die sorgfältige Auswahl der Leistungs träger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.

13. Haftungsausschluss/-begrenzung

Da Mountainbiking / Rennradfahren zu hohen körperlichen Belastungen führt, sollten Sie durch einen Arzt überprüfen lassen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist. Ein separates Formular zum Haftungsausschluss/- Gesundheitszeugnis erhält jeder Teilnehmer mit den Reiseunterlagen. Dieses muss spätestens bis zum Tourstart bei FAHRTWIND® ausgefüllt und unterzeichnet abgegeben werden. Mountainbiking ist eine Gefahrensportart, welches fahrtechnisches Können erfordert. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich.

An allen Mountainbiketouren und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Betätigungen sowohl sportlicher, als auch allgemeiner Art, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch den eigenverantwortlich handelnden Tourguide nicht gänzlich ausschließen. Dessen muss sich jeder Teilnehmer stets bewußt sein. Für Schäden, die durch Missachtung der Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Tourguides entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Ebenso wenig haften wir für Schäden oder Verlust von Fahrrad oder Gepäck während der Reise oder beim Transport. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit von uns vermittelten Fremdleistungen haften wir ebenfalls nicht. Für etwaige Unfälle oder Schäden haften wir nur, wenn sie von uns durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden.

14. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung des Leistungsträgers ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist.

15. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu müssen Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Tourguide zur Kenntnis geben. Sie sind jedoch verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass Sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Reise beanstandet wurde.

16. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vor schriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt auch, wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten Sie deshalb Ihre Reise nicht antreten, so müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln.

17. Haftung für gemietete Fahrräder

Für gemietete Fahrräder, auch solche, die im Reisepreis eingeschlossen sind, haftet der Kunde für jegliche Beschädigung oder Verlust in vollem Umfang.

18. Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen

Werden einzelne Reisen oder Reiseleistungen wie Hotel, Mietbike, Bahntransport etc. von uns vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners.

19. Insolvenzschutz

Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sind wir pflichtversichert bei der R+V Versicherung-AG in 65193 Wiesbaden.

20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

21. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rosenheim.

22. Datenschutz

Mit der Weitergabe des Namens, Adresse und Telefonnummer im Sinne einer Teilnehmerliste erklärt sich der Reiseteilnehmer einverstanden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

23. Veranstalter

FAHRTWIND® SPORTREISEN
Peter Brodschelm, Wiesholz 1, 83122 Samerberg
Tel.: +49 (0)80 32-89 89
Bankverbindung: Sparkasse Rosenheim • BLZ 711 500 00 • Kto. 500 297 767 IBAN: DE44 7115 0000 0500 2977 67 BIC: BYLADE M1 ROS

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